AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines / Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen PeJay Events, Zürich (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Ton- und Lichtanlagen sowie Zubehör.
  2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Die AGB sind Bestandteil jedes Mietvertrages, unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich abgeschlossen wurde.
  4. „Mietobjekte“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Vermieter zur Verfügung gestellten Geräte, Anlagen und Zubehörteile.
  5. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
  6. Mietvoraussetzungen: Die Vermietung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen (Mindestalter 18 Jahre). Personen unter 18 Jahren können nur mieten, wenn ein volljähriger, haftender Vertragspartner (z. B. Elternteil oder verantwortliche Aufsichtsperson) den Mietvertrag unterzeichnet und für sämtliche Verpflichtungen haftet.

2. Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag zwischen PeJay Events („Vermieter“) und dem Kunden („Mieter“) kommt nur zustande, wenn:
    • beide Parteien den Mietvertrag bzw. die Offerte schriftlich unterzeichnet haben und
    • der Mieter eine Anzahlung von 20 % des vereinbarten Mietpreises geleistet hat.
  2. Offerten des Vermieters sind 30 Tage gültig. Sie sind nur verbindlich, solange der Mieter keine zusätzlichen Leistungen oder Änderungen anfragt.
    • Fordert der Mieter nachträglich weitere Leistungen, Technik oder Zubehör, so gilt dies als neue Anfrage.
    • Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
    • Dem Mieter ist bewusst, dass die Endrechnung den Betrag der ursprünglichen Offerte übersteigen kann.
  3. Zusatzleistungen, Nachbestellungen oder Änderungen des Auftrags sind ausschliesslich schriftlich (E-Mail oder unterschriebene Ergänzung) zu vereinbaren. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
  4. Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn durch den Mieter angefragt werden, können mit einer Bearbeitungspauschale von CHF 30.– pro Stunde Mehraufwand belastet werden.
  5. Im Falle einer Stornierung durch den Mieter innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 20 % nicht zurückerstattet.
  6. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Verträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn:
    • Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters bestehen,
    • Anhaltspunkte vorliegen, dass die Veranstaltung gesetzeswidrig ist oder nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht,
    • der Mieter in der Vergangenheit gegen Vertragsbedingungen verstossen hat.
  7. Der Vertrag umfasst nur die im Mietvertrag oder in der Offerte ausdrücklich genannten Leistungen. Darüberhinausgehende Leistungen sind nicht geschuldet.

3. Leistungen & Mietobjekte

  1. Der Vermieter stellt dem Mieter die im Mietvertrag oder in der Offerte ausdrücklich aufgeführten Geräte, Anlagen und Zubehörteile („Mietobjekte“) zur Verfügung. Darüberhinausgehende Leistungen wie Transport, Aufbau, Bedienung oder technische Betreuung sind nicht automatisch Bestandteil des Vertrages und müssen separat vereinbart werden.
  2. Die Mietobjekte werden in funktionsfähigem und geprüftem Zustand übergeben. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift bei Übergabe den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit der Mietobjekte.
  3. Zubehör wie Kabel, Adapter oder Stative wird nur insoweit mitgeliefert, wie es im Mietvertrag oder in der Offerte ausdrücklich aufgeführt ist. Verbrauchsmaterial (z. B. Nebelfluid, Batterien, Leuchtmittel) ist nicht im Mietpreis enthalten und wird gesondert berechnet, sofern es vom Vermieter bereitgestellt wird.
  4. Die Mietobjekte dürfen ausschliesslich für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck und am vereinbarten Veranstaltungsort genutzt werden. Eine Weitervermietung an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Lärmschutz, Brandschutz sowie bewilligungspflichtige Geräte (z. B. Laser oder Nebelmaschinen).
  5. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktion zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn der Mieter Mängel oder Fehlmengen sofort bei Übergabe schriftlich festhält.
  6. Der Vermieter gewährleistet lediglich die ordnungsgemässe Funktion der Mietobjekte bei Übergabe. Eine Garantie für den Erfolg oder die Qualität der Veranstaltung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  7. Für Schäden, Ausfälle oder Einschränkungen der Funktion, die durch unsachgemässe Handhabung, falsche Bedienung, nicht bestimmungsgemässen Gebrauch oder fehlende Schutzmassnahmen durch den Mieter oder Dritte verursacht werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Mietpreises.
    Beispiele: Überhitzung durch Betrieb in praller Sonne, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Überschreitung der zulässigen Belastungswerte, Einsatz in feuchten oder staubigen Umgebungen.
  8. Bei Ausfällen von Mietobjekten während der Mietdauer, die nicht auf unsachgemässe Handhabung oder schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, bemüht sich der Vermieter – soweit möglich – um Ersatzgeräte oder eine Reparatur. Ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht. Allenfalls geleistete Rückerstattungen beschränken sich auf den anteiligen Mietwert des betroffenen Gerätes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.

4. Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte sorgfältig zu behandeln und vor Schäden, Überlastung, Nässe, Staub, Hitze und Kälte zu schützen. Manipulationen, Umbauten oder Eigenreparaturen sind untersagt.
  2. Der Mieter ist für die Bereitstellung einer geeigneten und sicheren Stromversorgung verantwortlich. Hierzu zählen korrekte Spannung, ausreichende Absicherung sowie die Nutzung geeigneter Kabel und Steckdosen. Schäden, die durch fehlerhafte Stromversorgung entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.
  3. Bei Selbstabholung trägt der Mieter die volle Verantwortung für den Transport der Mietobjekte. Diese sind sicher, geschützt und trocken zu transportieren sowie in geeigneten Räumen zu lagern. Schäden durch unsachgemässen Transport oder Lagerung gehen zu Lasten des Mieters.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, die mitgelieferten Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise einzuhalten. Die Geräte dürfen nur von eingewiesenem Personal bedient werden. Bei hängenden Geräten sind Sicherungsseile zwingend zu verwenden.
  5. Der Mieter hat während der Veranstaltung für ausreichenden Schutz der Mietobjekte vor Diebstahl, Vandalismus und unsachgemässer Nutzung durch Dritte zu sorgen. Schäden durch Gäste oder Dritte fallen in die Haftung des Mieters.
  6. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und das Einholen erforderlicher Bewilligungen (z. B. SUISA, Laser, Nebelmaschinen, Lärmschutz, polizeiliche Auflagen). Verstösse hiergegen gehen ausschliesslich zu Lasten des Mieters.
  7. Der Mieter verpflichtet sich zur pünktlichen, vollständigen und sauberen Rückgabe der Mietobjekte. Erfolgt eine Rückgabe verspätet und wurde hierfür keine separate Vereinbarung getroffen, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlichen Zeitraum nach den üblichen Mietpreisen nachzubelasten.
  8. Schäden, Fehlfunktionen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Unterlassene oder verspätete Meldungen führen zu voller Haftung des Mieters.
  9. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung entstehen, auch wenn Bedienpersonal oder Gäste während der Veranstaltung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.

5. Mietdauer / Übergabe / Rückgabe

  1. Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietobjekte entbindet den Mieter nicht von der Zahlung des vollen vereinbarten Mietpreises. Verlängerungen der Mietdauer sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
  2. Die Übergabe der Mietobjekte erfolgt grundsätzlich am Lagerort des Vermieters, sofern nicht ausdrücklich Lieferung und Rückholung vereinbart wurden. Zustand und Vollständigkeit der Mietobjekte können bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Mit der Übergabe gehen sämtliche Risiken für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl auf den Mieter über.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte pünktlich, vollständig und im vereinbarten Zustand zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe verspätet und wurde hierfür keine separate Vereinbarung getroffen, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlichen Zeitraum nach den üblichen Mietpreisen nachzubelasten (mindestens ein zusätzlicher Miettag).
  4. Die Mietobjekte sind in ordentlichem und sauberem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung kann der Vermieter eine angemessene Reinigungspauschale erheben.
  5. Fehlende Zubehörteile werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert nachbelastet.
  6. Der Vermieter prüft die Mietobjekte bei Rückgabe auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden. Für verdeckte oder erst später bemerkte Schäden haftet der Mieter ebenfalls, sofern diese auf die Mietdauer zurückzuführen sind.
  7. Ab Übergabe bis zur Rückgabe trägt der Mieter das alleinige Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unsachgemässen Gebrauch der Mietobjekte.

6. Mietpreise & Zahlungsbedingungen

  1. Die Mietpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters oder nach der im Mietvertrag/der Offerte vereinbarten Summe. Alle Preise verstehen sich in CHF. Der Vermieter ist aktuell nicht mehrwertsteuerpflichtig.
  2. Der Mietpreis ist gemäss den im Vertrag vereinbarten Bedingungen fällig. 20 % Anzahlung bei Vertragsabschluss (vgl. Ziff. 2.1). Restbetrag bei Übergabe oder gemäss Rechnung innerhalb der Frist.
  3. Zuschläge
    • Nachtzuschlag 50 % zwischen 22:00–06:00 (aktuell CHF 45.–/h).
    • Kein Wochenendzuschlag.
    • Expresszuschläge nur bei erheblichem Mehraufwand.
  4. Zahlungsverzug
    • Eine Mahnung; danach Betreibung ohne weitere Ankündigung.
    • Ab Mahnfrist: 5 % Verzugszins/Jahr + CHF 30.– Bearbeitung + amtliche Gebühren.
  5. Rabatte und Sonderpreise gelten grundsätzlich nur bei fristgerechter Zahlung; Ausnahmen möglich.
  6. Aufrechnung ausgeschlossen.
  7. Rabatte: Studierende, Schulen, Fachvereine, Jugendorganisationen: 20 % auf Nachweis; via Rabattcode; nicht kombinierbar.

7. Kaution

  1. Der Vermieter kann vor Übergabe eine Kaution verlangen. Höhe nach Ermessen; Sicherheit für Schäden, Verlust, verspätete Rückgabe, Reinigung, offene Forderungen.
  2. Zahlung der Kaution bei Abholung in bar oder per TWINT.
  3. Rückerstattung nach Prüfung innerhalb 5 Werktagen per TWINT/Überweisung.
  4. Fehlteile können binnen 5 Werktagen nachgeliefert werden; andernfalls Ersatz auf Kosten des Mieters.
  5. Kaution kann für Reinigung, Zusatzmiete, Reparaturen, offene Forderungen verwendet werden.
  6. Reicht Kaution nicht, haftet Mieter für Differenz.
  7. Kaution ist keine Anzahlung auf den Mietpreis.
  8. Vertragspartner haftet allein; keine Verzinsung.

8. Stornierung / Rücktritt

  1. Form: Stornierungen sind schriftlich (E-Mail oder Brief) zu erklären. Telefonische Absagen sind nur gültig, wenn sie unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
  2. Reservierungsanzahlung (nicht rückerstattbar): Die bei Vertragsabschluss fällige Anzahlung (in der Regel 20 % des Mietpreises) dient der Reservierung und Deckung von Planungskosten und wird bei jeder Stornierung einbehalten.
  3. Stornogebühren (Standard-Mieten ohne Personal vor Ort):
    • ab 14 Tagen vor Mietbeginn: Einbehalt der Anzahlung (keine weiteren Kosten),
    • 13–8 Tage: 40 % des vereinbarten Mietpreises (inkl. Anzahlung),
    • 7–3 Tage: 70 % des vereinbarten Mietpreises (inkl. Anzahlung),
    • < 72 Stunden: 100 % des vereinbarten Mietpreises.
  4. Programmierung & individuelle Vorarbeiten (immer zeitanteilig):
    • Bereits geleistete Programmier- und Konzeptionsarbeiten (z. B. Lichtdesign, Szenen-/Show-Programmierung, DMX-Konfiguration, Vorbereitungs-/Testläufe, Dateipflege, Planungen, Kommunikation) werden stets nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Sätzen verrechnet – unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
    • Nachweis via Zeiterfassung/Leistungsaufschlüsselung auf Wunsch.
    • Es gelten keine Mindeststunden; abgerechnet wird ausschließlich die tatsächlich erbrachte Zeit.
  5. Leistungen vor Ort (Auf-/Abbau, Transport, Betreuung):
    • Keine Mindeststunden.
    • Ab 7 Tagen vor Mietbeginn werden bis zur Stornierung tatsächlich angefallene Arbeits- und Transportzeiten verrechnet (z. B. bereits begonnene Anfahrt, Kommissionierung).
    • Mehr als 7 Tage vor Mietbeginn fallen hierfür grundsätzlich keine Kosten an.
  6. Umbuchung (Terminverschiebung): Eine einmalige Umbuchung ist bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Bei Umbuchungen < 7 Tagen fällt eine Gebühr von 15 % des Mietpreises an; < 72 Stunden gilt die Umbuchung als Stornierung gemäß Ziff. 8.3–8.5.
  7. Teilreduzierung: Die Abbestellung einzelner Geräte/Pakete nach Vertragsabschluss gilt als (Teil-)Stornierung. Es gelten die Staffeln nach Ziff. 8.3; geleistete Programmier-/Vorarbeiten nach Ziff. 8.4 sowie ggf. Arbeits-/Transportzeiten nach Ziff. 8.5 werden zusätzlich verrechnet.
  8. No-Show / Storno nach Beladung oder Abfahrt: Erscheint der Mieter nicht zum Termin oder wird nach Beladung/Abfahrt storniert, sind 100 % des Mietpreises sowie bis dahin tatsächlich angefallene Arbeits-/Transportzeiten geschuldet.
  9. Outdoor & Wetterrisiko: Wetterbedingte Absagen/Änderungen liegen im Risiko des Mieters und berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung. Der Mieter hat geeignete Schutzmaßnahmen (Überdachung, Wetterschutz, Alternativ-Location) vorzusehen.
  10. Behördliche Auflagen / Drittgründe: Absagen durch Location, Behörden oder Dritte befreien den Mieter nicht von den vertraglichen Pflichten gegenüber dem Vermieter.
  11. Rücktritt durch den Vermieter (höhere Gewalt/Unmöglichkeit): Muss der Vermieter aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. plötzlicher technischer Defekt ohne Ersatzmöglichkeit) zurücktreten, werden vorausbezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche (insb. Folgeschäden, entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.

9. Transport / Lieferung / Aufbau

  1. Transportleistungen CHF 30.–/h (inkl. Fahr-/Ladezeiten etc.); Zusatzkosten (Parken, Bewilligungen) trägt der Mieter.
  2. Vorbereitung (Stative, Verkabelung, Programmierung) CHF 30.–/h, sofern nicht im Mietpreis enthalten. Eigenaufbau → ordentliche Rückgabe verpflichtend, sonst Nachbereitung CHF 30.–/h.
  3. Wartezeiten durch Mieter: CHF 30.–/h.
  4. Mieter sorgt für Zugang, Parken, Tragehilfe; bei Treppen/engen Wegen Hilfspersonal stellen.
  5. Helfereinsatz nach Absprache: CHF 30.–/h.
  6. Ablehnung Helfer möglich, dann eigene Helfer stellen; Schäden durch diese gehen zulasten des Mieters.
  7. Schäden durch Helfer des Vermieters werden dem Mieter nicht belastet.
  8. Lange Fahrten: effektive Spesen (Mobility, km, Maut, Parken) nach Beleg.
  9. Rücktransport durch Vermieter/Mieter gemäss Absprachen.

10. Haftung & Versicherung

  1. Mieter haftet ab Übergabe für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Verschmutzung, unsachgemäßen Gebrauch – auch bei Dritten oder höherer Gewalt.
  2. Haftung auch bei Fehlbedienung, falscher Aufstellung, Nichtbeachtung Anleitungen, fehlenden Sicherungen etc.
  3. Verlust ist Schaden gleichgestellt; fehlendes/defektes Zubehör wird berechnet.
  4. Ersatz zum Neuwert/Wiederbeschaffungswert; bei Modellwechsel gleichwertiges Ersatzgerät.
  5. Kaution kann verrechnet werden; Differenz trägt Mieter.
  6. Schäden/Verluste unverzüglich melden; Selbstreparaturen verboten.
  7. Mieter sorgt selbst für ausreichende Versicherungen; Nachweis kann verlangt werden.
  8. Haftung Vermieter nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit; indirekte Schäden, höhere Gewalt, Dritte ausgeschlossen.
  9. Produkthaftung ausgeschlossen; Betriebssicherheit liegt beim Mieter.
  10. Technische Prüfung von Defekten bis zu 30 Tage (bei Hersteller länger) möglich; bei altersbedingtem Defekt ggf. anteilige Rückerstattung, kein Anspruch auf Vollerstattung.
  11. Ende der Verantwortung Vermieter: Mit funktionsfähiger Übergabe.

11. Gewährleistung & Mängel

  1. Funktionsfähige Übergabe; Gebrauchsspuren sind kein Mangel.
  2. Prüfpflicht bei Übergabe; spätere Reklamationen nur bei verdeckten Mängeln.
  3. Verdeckte Mängel unverzüglich melden; Vermieter darf selbst prüfen.
  4. Kein Erfolgsgarantie; externe Umstände begründen keinen Rückerstattungsanspruch.
  5. Defektprüfung bis 30 Tage; bei altersbedingtem Defekt keine Schadenbelastung, anteilige Rückerstattung möglich.
  6. Ersatzgerät nach Verfügbarkeit; kein Anspruch hierauf.
  7. Rückerstattungen stets anteilig; keine eigenmächtige Kürzung/Aufrechnung.
  8. Keine Haftung für Folgeschäden.

12. Eigentumsvorbehalt

  1. Mietobjekte bleiben Eigentum des Vermieters.
  2. Keine Veräusserung/Verpfändung/Weitergabe ohne Zustimmung.
  3. Kein Pfand-/Zurückbehaltungsrecht.
  4. Bei behördlichem/Gläubigerzugriff unverzüglich informieren; Kosten trägt Mieter.
  5. Rückforderung bei Vertragsverstößen möglich.
  6. Risiko trägt Mieter (vgl. Ziff. 10).

13. Sicherheit & Gesetzliche Vorschriften

  1. Gesetzliche Verantwortung des Mieters: Einhaltung aller Vorschriften/Bewilligungen (Laser, Pyro, Nebel, Lärm, etc.).
  2. Nachweis- und Fristpflicht: Bewilligungen/Nachweise bis 7 Tage vor Mietbeginn vorlegen; Vermieter prüft Plausibilität.
  3. Laser: Klassen 3B/4 nur mit LSB; Shows Level 1/2; Anmeldung mind. 14 Tage beim BAG; Sperrung Laserfunktion bei Kombigeräten möglich.
  4. Pyrotechnik: Bewilligungen erforderlich; zugelassener Pyrotechniker; ohne Nachweise kein Betrieb.
  5. Lärmschutz: Einhaltung Grenzwerte; Verantwortung Mieter.
  6. Gefälschte Nachweise: Volle Haftung; mögliche Strafanzeige.
  7. Beschlagnahmung: Kosten/Fees trägt Mieter; Mietpreis bleibt geschuldet.
  8. Brandschutz & Sicherheit: Betrieb nur in geeigneten Räumen; ggf. Genehmigungen erforderlich.
  9. Aufstellung/Betrieb: Sicherungsseile, Kabelsicherung, Schutz vor Nässe/Hitze, Ausschluss Unbefugter.
  10. Drittschäden: Mieter haftet für Sach-/Personenschäden.

14. Datenschutz & Bildrechte

  1. Erhebung: Notwendige Vertrags-/Zahlungsdaten.
  2. ID-Kopie: Erlaubt zur Absicherung; Löschung nach Fristen.
  3. Speicherdauer: Gemäss Gesetz (z. B. OR 10 Jahre).
  4. Weitergabe: Nur wenn gesetzlich nötig oder zur Durchsetzung.
  5. Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung (soweit zulässig).
  6. Fotos/Videos: Geräte-Content ohne Personen frei; mit Personen nur mit Einwilligung.
  7. Werbung: Nur mit Einverständnis; Bestandskunden Info mit Opt-Out.
  8. Datensicherheit: Sorgfältige, sichere Speicherung; Zugriffe beschränkt.

15. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

  1. Recht: Ausschliesslich Schweizer Recht; CISG ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand: Sitz des Vermieters (Unternehmen) bzw. gesetzliche Gerichtsstände (Konsumenten). Vermieter kann auch am Wohnsitz des Mieters klagen.
  3. Teilnichtigkeit: Unwirksame Regel ersetzt durch wirtschaftlich nächstliegende.
  4. Schriftform: Änderungen/Ergänzungen schriftlich und beidseitig bestätigt.
  5. Rangfolge:
    1. Vertrag
    2. AGB
    3. Offerte

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